Freier Arbeitsmarktzugang
Staatsangehörige der EU sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit.
FÜR INTERNATIONALE ARBEITSKRÄFTE
Prüfen Sie zuerst, welcher Beschäftigungsweg zu Staatsangehörigkeit, Studierendenstatus und Zeitraum passt. Eine Registrierung ist noch keine Job-, Visa- oder Einreisegarantie.
B / 02Staatsangehörige der EU sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Für landwirtschaftliche Saisonarbeit bestehen aktuell Vermittlungsabsprachen mit Georgien und Moldau.
Für Studierende an ausländischen Hochschulen kann eine Ferienbeschäftigung mit ZAV-Bestätigung infrage kommen.
FERIENBESCHÄFTIGUNG
Die Ferienbeschäftigung ist der zentrale legale Weg für viele Bewerbende aus unseren Fokusländern.
Lesen Sie Vertrag und Bedingungen vollständig. Fragen Sie nach, wenn eine Angabe zu Arbeit, Geld, Reise oder Unterkunft fehlt.
Je nach Betrieb kommen Ernte, Pflanzung, Sortierung, Verpackung, Gartenbau oder Weinbau infrage. Die konkrete Aufgabe, körperliche Anforderungen und Arbeitsorte müssen vor Annahme bekannt sein.
Im Vertrag müssen Arbeitszeit und Vergütung stehen. Ausländische Beschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare inländische Beschäftigte; mindestens gilt der gesetzliche oder einschlägige Branchenmindestlohn.
Vor Abreise müssen Adresse, Ausstattung, Belegung und Kosten der Unterkunft sowie Anreise, Abholung und Kostentragung geklärt sein. Bewahren Sie Kopien aller Vereinbarungen auf.
Das benötigte Sprachniveau hängt von Betrieb und Tätigkeit ab. Sicherheitsunterweisungen müssen verständlich sein. Melden Sie unklare oder gefährliche Arbeitsbedingungen sofort.
Welche Nachweise gebraucht werden, hängt vom Beschäftigungsweg ab. Häufig werden die folgenden Unterlagen verlangt.
Prüfen Sie eine Nachricht über info@saisonia.de oder +49 (0) 1522 6485695. Beschwerden behandeln wir direkt und vertraulich. Bei strafbarem Verdacht wenden Sie sich zusätzlich an die zuständigen Behörden.
Stand: August 2026Inhaltlich verantwortlich: Roman Ronaldo Kasel
Menschen aus allen Ländern können Interesse melden. Ob eine Vermittlung möglich ist, wird anhand von Staatsangehörigkeit, Status, Zeitraum, Unterlagen und konkretem Bedarf geprüft.
Nein. Die Registrierung ist eine Interessensbekundung. Sie garantiert weder Auswahl, Arbeitsvertrag, behördliche Bestätigung, Visum noch Einreise.
Nein. SAISONIA verlangt von Bewerbenden keine Vermittlungsgebühr.
Das hängt von Beschäftigungsweg, Dokumenten, Betrieb und Behörden ab. Reichen Sie vollständige Angaben früh ein; eine pauschale Dauer gibt es nicht.
Nur die im konkreten Angebot und Vertrag beschriebene Tätigkeit. Fragen Sie vor Annahme nach Aufgaben, Arbeitsort, Stunden, Vergütung und körperlichen Anforderungen.
Das wird im konkreten Angebot festgelegt. Adresse, Ausstattung, Belegung und Kosten müssen vor Ihrer Abreise klar sein.
Geben Sie Originaldokumente nicht dauerhaft an Vermittler oder Arbeitgeber ab. Für Prüfungen können zuständige Stellen Einsicht oder Originale nach ihren Regeln verlangen.
Kontaktieren Sie SAISONIA per E-Mail oder Telefon. Bei Arbeitsrechts-, Sicherheits- oder Betrugsfragen können zusätzlich Behörden und Beratungsstellen zuständig sein.
Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns, wenn ein grundsätzlich passender Bedarf und Beschäftigungsweg vorliegt.