Erfolgsabhängiges Vermittlungshonorar
Das Honorar ist an den vereinbarten Vermittlungserfolg geknüpft. Ein Teil wird erst mit dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn fällig.
KOSTEN
Die Kosten der Vermittlung trägt ausschließlich der Ausbildungsbetrieb. Für Bewerberinnen und Bewerber ist die Vermittlung kostenfrei.
B / 03Das Honorar ist an den vereinbarten Vermittlungserfolg geknüpft. Ein Teil wird erst mit dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn fällig.
Sie deckt die vereinbarte Koordination von Unterlagen, Zuständigkeiten und Kommunikation im Verfahren ab.
Tatsächlich angefallene Auslagen werden nur gegen Nachweis weiterberechnet.
Konkrete Beträge und der vollständige Leistungsumfang werden im persönlichen Gespräch geklärt und vor der Beauftragung schriftlich angeboten.
INDIVIDUELLES ANGEBOT