Mögliche Ausbildungsberufe
Koch/Köchin, Fachkraft Küche, Fachkraft für Gastronomie, Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Hotelfachmann/Hotelfachfrau.
GASTRONOMIE UND HOTELLERIE
Für Restaurants, Hotels und weitere Ausbildungsbetriebe im Gastgewerbe.
B / 04Koch/Köchin, Fachkraft Küche, Fachkraft für Gastronomie, Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Hotelfachmann/Hotelfachfrau.
Bei dualen Ausbildungsberufen im Gastgewerbe ist in der Regel die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer für Prüfung und Eintragung des Ausbildungsvertrages zuständig.
Schichtzeiten, Wochenendarbeit, Gästekontakt, Verpflegung und Unterkunft müssen früh und verständlich beschrieben werden. Der konkrete Einsatz muss dem Ausbildungsrahmen entsprechen.
Die konkrete Zuständigkeit und Ausbildungsfähigkeit prüft der Betrieb vor Vertragsschluss mit der örtlich zuständigen Stelle. Berufsbezeichnungen und Verfahren können sich ändern.
AUSBILDUNGSBEDARF