WISSEN FÜR DIE SAISON

Ratgeber für Saisonarbeitskräfte und Betriebe.

Sechs kompakte Entscheidungshilfen zu Beschäftigungswegen, Dokumenten, Unterkunft und fairen Bedingungen – mit offiziellen Quellen und sichtbarem Standdatum.

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Kurz gesagt: Klären Sie zuerst den legalen Beschäftigungsweg, dann die konkreten Arbeitsbedingungen und erst danach Reise und Arbeitsbeginn. Eine Vermittlung ist belastbar, wenn Angaben, Dokumente und Zuständigkeiten zusammenpassen.

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Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten

Für landwirtschaftliche Saisonbeschäftigung aus Drittstaaten bestehen aktuell Vermittlungsabsprachen mit Georgien und der Republik Moldau. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen möglich; die Tätigkeit muss saisonabhängig sein und regelmäßig mindestens 30 Wochenstunden umfassen. Ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die erforderliche Arbeitserlaubnis gehören zum Verfahren.

Für andere Staatsangehörigkeiten kann ein anderer Beschäftigungsweg nötig sein. Ein Pass allein berechtigt nicht zur Arbeit. Entscheidend sind der aktuelle Rechtsweg, vollständige Unterlagen und die Entscheidung der zuständigen Stellen.

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Ferienbeschäftigung für internationale Studierende

Studierende, die an einer anerkannten Hochschule im Ausland eingeschrieben sind, können während der offiziellen Semesterferien für höchstens 90 Tage innerhalb von zwölf Monaten arbeiten. Für Drittstaatsangehörige ist vor Arbeitsbeginn grundsätzlich die Bestätigung der Ferienbeschäftigung durch die ZAV erforderlich; sie wird nicht rückwirkend erteilt.

Der Betrieb sollte Semesterzeiten, Immatrikulation, Altersgrenze und Unterlagen rechtzeitig prüfen lassen. Bewerbende sollten erst reisen, wenn Vertrag, Beschäftigungsbestätigung und gegebenenfalls Einreisevoraussetzungen geklärt sind.

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Checkliste für Landwirtschaftsbetriebe

Vor der Personalsuche sollten Tätigkeit, Zeitraum, Personenanzahl, Arbeitsort, Wochenstunden, Vergütung, Unterkunft, Verpflegung, Transport und Ansprechpartner feststehen. Diese Angaben bestimmen, welche Profile passen und ob ein Beschäftigungsweg realistisch geprüft werden kann.

Vor Arbeitsbeginn gehören ein verständlicher Vertrag, sichere Arbeitsbedingungen, Anmeldung und Versicherung nach den geltenden Regeln sowie eine erreichbare Kontaktperson in den Betrieb. Änderungen sollten sofort an alle Beteiligten kommuniziert werden.

Entscheidungshilfe für Betriebe
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Unterkunft und faire Arbeitsbedingungen

Unterkunft ist kein Nebenthema. Adresse, Belegung, Ausstattung, Weg zur Arbeit und sämtliche Kosten müssen vor Abreise transparent sein. Niemand sollte erst nach Ankunft erfahren, was vom Lohn abgezogen wird oder mit wie vielen Personen ein Zimmer geteilt wird.

Arbeitszeit, Vergütung, Pausen, Arbeitsschutz und Beschwerdewege müssen nachvollziehbar sein. Ausländische Beschäftigte dürfen bei vergleichbarer Arbeit nicht schlechter behandelt werden als inländische Beschäftigte.

Informationen für Arbeitskräfte
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Dokumente, ZAV und Zeitplan

Ein belastbarer Zeitplan beginnt mit vollständigen Angaben. Häufig benötigt werden Identitätsnachweis, Kontaktdaten, Angaben zu Erfahrung und Verfügbarkeit sowie – bei Studierenden – Immatrikulationsnachweis und offizielle Semesterferien. Je nach Weg kommen Formulare, Vertrag und behördliche Bestätigungen hinzu.

Fehlende, widersprüchliche oder verspätete Unterlagen verzögern die Prüfung. SAISONIA koordiniert Informationen, ersetzt aber keine Entscheidung von Arbeitgebern, Auslandsvertretungen, der ZAV oder anderen Behörden.

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EU/EWR, Georgien/Moldau und Studierende

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums genießen grundsätzlich Arbeitnehmerfreizügigkeit. Staatsangehörige der Schweiz sind über das Freizügigkeitsabkommen einbezogen. Für Saisonkräfte aus Georgien und Moldau existiert der besondere BA-Weg; für im Ausland immatrikulierte Studierende kann die Ferienbeschäftigung einschlägig sein.

Diese Kategorien sind keine austauschbaren Abkürzungen. Vor einer Zusage muss der tatsächlich passende Weg für die konkrete Person und Beschäftigung geprüft werden.

Stand: August 2026Inhaltlich verantwortlich: Roman Ronaldo Kasel

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