RECHTLICHER RAHMEN

§ 16a AufenthG: Berufsausbildung in Deutschland.

Eine sachliche Übersicht. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung.

§ / 16a
DER WEG IM ÜBERBLICK

Vom Vertrag zur möglichen Fachkraft.

VORAUSSETZUNGEN

Was im Verfahren geprüft wird.

01

Konkreter Ausbildungsplatz

Für den Ausbildungsweg wird ein konkreter betrieblicher oder schulischer Ausbildungsplatz in Deutschland nachgewiesen.

02

Erforderliche Sprachkenntnisse

Die für die konkrete Ausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse müssen geprüft oder durch einen vorbereitenden Sprachkurs erworben werden. SAISONIA bestätigt das erreichte Niveau vor einer Vorstellung schriftlich mit Zertifikat.

03

Gesicherter Lebensunterhalt

Ausbildungsvergütung und mögliche ergänzende Nachweise werden im Einzelfall geprüft. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt geltenden Vorgaben.

04

Zustimmung bei betrieblicher Ausbildung

Bei einer betrieblichen Ausbildung wird die Bundesagentur für Arbeit im Verfahren beteiligt, soweit keine Ausnahme gilt. Geprüft werden insbesondere die Beschäftigungsbedingungen.

05

Visum und Aufenthalt

Die zuständige deutsche Auslandsvertretung und später die Ausländerbehörde entscheiden über Visum und Aufenthaltstitel.

NACH DER AUSBILDUNG

Eine Übernahme kann einen neuen Aufenthaltstitel ermöglichen.

Nach erfolgreichem Abschluss kann bei einer qualifizierten Beschäftigung ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit Berufsausbildung nach § 18a AufenthG infrage kommen. Das geschieht nicht automatisch. Die Voraussetzungen werden neu geprüft. Alternativ kann eine befristete Arbeitsplatzsuche möglich sein.

Stand: August 2026Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz und zuständige Behörden im Einzelfall.