Mögliche Ausbildung
Im Mittelpunkt steht die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Assistenz- und Helferausbildungen folgen eigenen landesrechtlichen Regeln und werden getrennt geprüft.
PFLEGE
Für geeignete Träger und Einrichtungen mit gesicherter praktischer und schulischer Ausbildung.
B / 06Im Mittelpunkt steht die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Assistenz- und Helferausbildungen folgen eigenen landesrechtlichen Regeln und werden getrennt geprüft.
Anders als bei IHK- oder HWK-Berufen sind Pflegeschule, Träger der praktischen Ausbildung und die nach Landesrecht zuständigen Behörden beteiligt. Zuständigkeiten müssen für den konkreten Standort geklärt werden.
Die Koordination mit der Pflegeschule, Praxiseinsätze, gesundheitliche Nachweise, Schichtdienst und sichere Kommunikation im Pflegealltag brauchen besondere Vorbereitung.
Die konkrete Zuständigkeit und Ausbildungsfähigkeit prüft der Betrieb vor Vertragsschluss mit der örtlich zuständigen Stelle. Berufsbezeichnungen und Verfahren können sich ändern.
AUSBILDUNGSBEDARF